Leitfaden zur Entwicklung kommunaler Kinder- und Jugendpolitik
Dieser Leitfaden bietet eine Handlungsanleitung und beschreibt kurz und prägnant die zentralen Arbeitsschritte in den jeweiligen Phasen der Entwicklung eines kinder- und jugendpolitischen Konzepts. Zur konkreten Umsetzung der einzelnen Schritte stehen Hilfsmittel zur Verfügung. Diese umfassen detaillierte Beschreibungen zum Vorgehen und von konkreten Methoden sowie Beispiele, die als Vorlagen dienen können.
Die Arbeitsschritte im Leitfaden beschreiben eine idealtypische Vorgehensweise. Letztendlich bestimmt die Gemeinde, mit welchen Ressourcen und folglich in welchem Umfang eine kommunale kinder- und jugendpolitische Konzeptentwicklung umgesetzt wird. Anpassungen in der Vorgehensweise sind möglich und mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen gegebenenfalls auch notwendig.
Der Leitfaden zur Entwicklung kommunaler Kinder- und Jugendpolitik und die dazugehörigen Hilfsmittel stehen kostenlos zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung. Zudem kann der Leitfaden dort gegen einen Unkostenbeitrag als Broschüre bestellt werden.
An wen richtet sich der Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich an Personen, welche in schweizerischen Gemeinden für die Kinder- und Jugendpolitik zuständig sind und welche die Entwicklung eines kinder- und jugendpolitischen Konzepts in Angriff nehmen wollen oder bereits einen Auftrag dazu erhalten haben. Dies sind unter anderen:
- Leiter:innen des Fachbereichs Kindheit/Jugend/Familie in der Gemeindeverwaltung
- Kinder- und Jugendbeauftragte resp. Kinder- und Jugenddelegierte
- Mitglieder des Gemeinderats mit Zuständigkeit Kindheit/Jugend/Familie
- Leiter:innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Mitglieder einer Kinder- und Jugendkommission
- Personen in der Gemeindeverwaltung mit Zuständigkeit für Integration/Soziales/Gesellschaft u. Ä.
«Der durch eine aktive Kinder- und Jugendpolitik geschaffene Mehrwert besteht darin, Kinder und Jugendliche ins Zentrum der Gedanken, des Interesses und der eingeleiteten Aktivitäten zu setzen, um so ihr Wohlergehen, ihre Entwicklung und ihre Ressourcen zu fördern.»
Welches Vorwissen ist nötig?
Für die Umsetzung des Leitfadens braucht es Erfahrung in Projektmanagement. Besteht dazu wenig Vorwissen, braucht die umsetzende Person zusätzlich zum Leitfaden weitere Unterstützung. Fachbücher zu Projektmanagement (z. B. Gächter 2015 oder Kuster et al. 2019) oder eine Begleitung durch externe Fachpersonen (z. B. kantonale Fachstellen, private Beratungsbüros oder Fachhochschulen) sind dabei hilfreich.
Der Leitfaden ist so formuliert, dass der Prozess auch von Personen mit wenig Kenntnis über politische Prozesse auf lokaler Ebene durchführbar ist. Es ist jedoch wichtig, sich dieses Wissen im Verlauf des Prozesses der Konzeptentwicklung anzueignen, um das im Leitfaden beschriebene Vorgehen entsprechend anpassen zu können.
Entscheidend für einen erfolgreichen Entwicklungsprozess ist eine realistische Einschätzung, wer gemeindeintern über welche Kompetenzen und Ressourcen verfügt (Wissen, Erfahrung, Zeit usw.) und ob gewisse Arbeitsschritte mit externer Unterstützung durchgeführt oder delegiert werden sollten respektive können.
Wie ist der Leitfaden aufgebaut?
Die einzelnen Phasen der kommunalen kinder- und jugendpolitischen Konzeptentwicklung werden jeweils zu Beginn mit einer Beschreibung und einer Begründung in einer Einleitung eingeführt.
Anschliessend folgt eine konkrete Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte. Dabei wird die umsetzende Person respektive werden die umsetzenden Personen (in der Regel Projektleitung und Projektmitarbeitende) in Sie-Form angesprochen.
Pro Arbeitsschritt werden folgende Elemente beschrieben:
- Einführungstext
In einem einführenden Abschnitt wird erklärt, warum dieser Arbeitsschritt wichtig ist, und es folgen Hintergrundinformationen dazu.
- Ziel
In diesem Abschnitt wird das Ziel respektive werden die Ziele und allenfalls das Ergebnis des Arbeitsschritts beschrieben.
- Handlung
In diesem Abschnitt werden die konkreten Handlungen erläutert, die zum Ziel oder Ergebnis des Arbeitsschritts führen. Diese können bei der Durchführung der Konzeptentwicklung als eine Art Checkliste dienen.
- Hilfsmittel
In diesem Abschnitt werden die Hilfsmittel aufgelistet, die den Arbeitsschritt unterstützen und auf der Webseite leitfaden-kjp.ch zu finden sind.
Zu den einzelnen Arbeitsschritten finden sich ausserdem Tipps, Zusatzinformationen oder Must-Do’s:
- Tipps
Diese beschreiben auf der Handlungsebene, was bei der Umsetzung des Arbeitsschritts allenfalls zusätzlich zu berücksichtigen ist.
- Zusatzinfos
Diese bieten ergänzendes Wissen zur Umsetzung des Arbeitsschritts.
- Must-Do’s
Hier geht es um dringende Empfehlungen im Umgang mit Stolpersteinen, die den Arbeitsschritt behindern oder die Qualität des Projekts beeinträchtigen können.
Wie wird der Leitfaden angewendet?
Der Leitfaden kann für das Erstellen eines umfangreichen kinder- und jugendpolitischen Konzepts verwendet werden oder auch für das Erarbeiten eines Teilkonzepts zu ausgewählten Themenbereichen der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik (z. B. Angebote im Bereich Freizeit und Förderung, vgl. Arbeitsschritt 1.2.2 Festlegen des Gegenstands). Er dient weiter dem Prüfen und Überarbeiten bestehender kinder- und jugendpolitischer Konzepte (oder Teilkonzepte). Nach Bedarf können auch nur einzelne Phasen und Arbeitsschritte angewandt werden. Soll ein umfassendes kinder- und jugendpolitisches Konzept entstehen, ist es empfehlenswert, sich als Erstes einen Überblick über den Leitfaden zu verschaffen. Dies verhilft zu einem Verständnis für den Gesamtprozess. Danach werden die Projektphasen und Arbeitsschritte im Detail geplant.
«Jeder Kanton sollte seine Gemeinden mit einem solchen Planungsinstrument unterstützen. Ich freue mich, dass es nun ein einziges Instrument gibt, das aus einem fundierten Abstimmungsprozess zwischen den drei Sprachregionen hervorgegangen ist, und nicht 26 verschiedene kantonale. Dieser auf nationaler Ebene erstellte Leitfaden trägt zu einer grösseren Kohärenz unserer lokalen Kinder- und Jugendpolitik und zu einer grösseren Chancengleichheit für alle Kinder bei, unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie aufwachsen.»