Booster kommunale Kinder- und Jugendpolitik
Wie steht es in Ihrer Gemeinde um die Kinder- und Jugendpolitik?
Wollen Sie Ihre Kinder- und Jugendpolitik gezielt weiterentwickeln und im Rahmen eines Pilotprojekts nachhaltig und verbindlich verankern?
Mit diesem Pilotprojekt unterstützen wir Sie kostengünstig bei der Entwicklung Ihres lokalen und praxisbezogenen kinder- und jugendpolitischen Konzepts.
Informieren Sie sich hier über die Projektdetails und darüber, wie Sie mitmachen können:
Download Projektbeschreibung
Kurzbeschreibung Pilotprojekt Booster kommunale Kinder- und Jugendpolitik (Pdf deutsch)
Worum geht’s?
Gemeinden tragen in der Schweiz eine zentrale Verantwortung für Kinder- und Jugendpolitik. Ihr Ziel ist es, das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen zu sichern und ihre Entwicklung zu fördern.
Ihre Grundlagen sind kommunale Konzepte, die die Kinder- und Jugendpolitik langfristig, personenunabhängig und bedarfsorientiert in der Gemeinde verankern. Das kann anspruchsvoll sein: vor allem, wenn für die Konzeptentwicklung Zeit, Ressourcen und Know-how fehlen.
Hier setzt das Pilotprojekt an: Es unterstützt Gemeinden dabei, ein kommunales kinder- und jugendpolitisches Konzept zu erarbeiten – praxisnah und abgestützt auf den «Leitfaden zur Entwicklung kommunaler Kinder- und Jugendpolitik».
Wer kann mitmachen?
Das Projekt wird in den folgenden sechs Schweizer Kantonen umgesetzt:
In Baselland, Aargau, Freiburg, Solothurn, Tessin und Thurgau werden je bis zu vier Gemeinden bei der Entwicklung tragfähiger kinder- und jugendpolitischer Konzepte unterstützt.
Was sind die Projektziele?
Die Gemeinden entwickeln Kompetenzen zur Durchführung von lokalen Konzeptentwicklungsprozessen und bauen sie aus: Es entsteht eine nachhaltige, systematische und konzeptionell verankerte Kinder- und Jugendpolitik.
Langfristig trägt das Projekt zur Stärkung der Kinder- und Jugendpolitik in den Schweizer Gemeinden bei: Es schafft eine koordinierte, kantonsübergreifende Unterstützungsstruktur, fördert die enge Zusammenarbeit über Kantonsgrenzen hinweg und ermöglicht kollektives Lernen zwischen Gemeinden, Hochschulen und Fachorganisationen.
Welche Massnahmen werden umgesetzt?
Kernmassnahmen
Die vier Kernmassnahmen sind praxisnah und modular aufgebaut und unterstützen die teilnehmende Gemeinde gezielt bei der Entwicklung ihres kinder- und jugendpolitischen Konzepts, ihres Leitbilds oder ihrer Strategie.
- Informationsveranstaltungen und Ad-hoc-Beratungen
(Online-)Veranstaltungen zum geplanten Projekt. Sie enthalten Erfahrungsberichte von Gemeinden, die bereits Konzepte entwickelt haben. Es besteht die Möglichkeit einer niederschwelligen Kurzberatung zu ihrer geplanten Konzeptentwicklung.
(Daten der Informationsveranstaltung(en): siehe «Weitere Informationen und Anmeldung»)
- Schulung
Drei Tage, an denen die Grundlagen und Methoden entlang der typischen Phasen einer Konzeptentwicklung vermittelt werden. Sie planen Ihre konkrete Konzeptentwicklung und tauschen sich kollegial mit anderen Gemeinden aus. Die Schulung erfolgt zu einem sehr kostenreduzierten Preis.
- Individuelle Fachberatung
Während der Konzeptentwicklung (1.5-2 Jahre) werden Sie kontinuierlich begleitet und von qualifizierten Fachpersonen regionaler Hochschulen der Sozialen Arbeit beraten. Ihre Gemeinde übernimmt die Hälfte der Begleitungskosten, die andere Hälfte wird von Stiftungen, Bund, Kantonen und der Projektträgerschaft übernommen.
- Kollegiale Austauschtreffen
In halbjährlich stattfindenden Online-Austauschtreffen tauschen Sie sich mit den anderen Gemeinden über Ihre Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsansätze aus.
Flankierende Massnahmen
Vier flankierende Massnahmen, die Qualität, Koordination und Nachhaltigkeit des Projekts sichern:
- Information und Kommunikation
- Koordination und operative Leitung
- Qualitätssicherung und -entwicklung
- Wirkungsevaluation
Wie ist der Zeitplan?
Umsetzung der Kernmassnahmen:
- Informationsveranstaltungen und Ad-hoc-Beratungen:
August 2026 – Juni 2027
- Schulungen:
Januar 2027 – Dezember 2027
- Individuelle Fachberatung:
April 2027 – Juni 2029
- Kollegiale Austauschtreffen:
April 2027, Oktober 2027, April 2028, Oktober 2028, April 2029, Oktober 2029
Warum ist ein kinder- und jugendpolitisches Konzept wichtig?
Ein kinder- und jugendpolitisches Konzept …
- klärt, was Kinder- und Jugendpolitik in der Gemeinde ist
- schafft Orientierung und zeigt auf, wohin sich die Gemeinde entwickeln will
- verankert Kinder- und Jugendpolitik strukturell und personenunabhängig
- erhöht die politische Legitimität und Sichtbarkeit der Kinder- und Jugendpolitik
- fördert Zusammenarbeit und Koordination der relevanten Akteur:innen
- stärkt die Partizipation von Kindern und Jugendlichen
- schafft eine verlässliche Grundlage für Planung, Priorisierung und Ressourceneinsatz
Was ist der Nutzen für Ihre Gemeinde?
Ihre Gemeinde profitiert auf mehreren Ebenen:
- begleitete Entwicklung eines auf den eigenen Bedarf zugeschnittenen Konzepts
- sehr kostengünstiger Zugang zu den Kernmassnahmen
- Zugang zu praxisnahen Hilfsmitteln und erprobten Methoden
- nachhaltige Stärkung der eigenen Kompetenz für partizipative Konzeptprozesse
- Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Gemeinden und Kantonen
Wie kann Ihre Gemeinde mitmachen?
Teilnahmevoraussetzungen für die Gemeinde
- Ihre Gemeinde liegt in einem der sechs teilnehmenden Kantone
- Es besteht ein politischer Auftrag für die Entwicklung eines/r kinder- und jugend- (und familien-)politischen Konzepts/Leitbilds/Strategie oder dieser ist geplant oder aktuell in Bearbeitung
- Eine Person ist mit der Projektleitung mandatiert (Dauer ca. 2 Jahre)
Aufgaben der Gemeinde
Ihre Gemeinde…
- erteilt den politischen Auftrag zur Konzeptentwicklung
- nimmt aktiv an den Kernmassnahmen teil
- benennt eine Projektleitung, die während der Konzeptentwicklung verantwortlich ist und über zeitliche Ressourcen (ca. 5 bis 15 Stellenprozente) verfügt
- stellt für die Konzeptentwicklung weitere Ressourcen (Zeit, Personal, Infrastruktur) bereit
Kosten für die Gemeinde
Ihre Gemeinde beteiligt sich pauschal mit CHF 10'600.- am Gesamtprojekt. Gerechnet auf die Projektumsetzung über drei Jahre entspricht das einem Betrag von rund CHF 3’530.– pro Jahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
- CHF 600.- für die Schulung
- CHF 10'000.- für die fortlaufende Fachberatung
Daneben trägt Ihre Gemeinde die personellen Ressourcen für die Projektleitung.
Weitere Informationen und Bewerbung
Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen?
Dann nehmen Sie an einer unserer Informationsveranstaltungen teil (siehe Termine unten), schreiben Sie uns eine Mail an julia.gerodetti@fhnw.ch oder stellen Sie Ihre Fragen in einer der folgenden offenen Online-Sprechstunden zum Projekt:
Termine offene Online-Sprechstunden (keine Anmeldung notwendig):
- Montag, 08. Juni 2026 um 15:30 Uhr (Zoom-Link: https://fhnw.zoom.us/j/66588200965)
- Donnerstag, 11. Juni 2026 um 09:00 Uhr (Zoom- Link: https://fhnw.zoom.us/j/68316194201)
- Dienstag, 23. Juni 2026 um 11 Uhr (Zoom-Link: https://fhnw.zoom.us/j/66183983313)
- Dienstag, 25. August 2026 um 10:30 Uhr (Zoom-Link: https://fhnw.zoom.us/j/62850262848)
Termine Informationsveranstaltungen:
Informationsveranstaltungen für Gemeinden aus dem Kanton Thurgau:
-
Dienstag, 15. September 2026, 17.30 bis 19.00 Uhr (anschliessend Apéro) Ort: Katholisches Pfarreizentrum Weinfelden, Freiestrasse 13, 8570 Weinfelden. Bitte melden Sie sich hier an.
Informationsveranstaltungen für Gemeinden aus den Kantonen Aargau, Baselland und Solothurn:
-
Montag 7. September 2026, 18:30 bis 19:30 Uhr (ab 18 Uhr gibt es einen Stehlunch mit Sandwiches und Getränke) Ort: FHNW, Von Roll Strasse 10, 4600 Olten (Raumangabe siehe Monitor vor Ort) Bitte melden Sie sich hier an: julia.gerodetti@fhnw.ch
-
Donnerstag 10. September 2026, 09:00 bis 10:00 Uhr, online über folgenden Zoom-Link: https://fhnw.zoom.us/j/68486183194. Bitte melden Sie sich hier an: julia.gerodetti@fhnw.ch
Informationsveranstaltungen für Gemeinden aus dem Kanton Freiburg:
- [Datum, Zeit, Ort]. Bitte melden Sie sich bis [Datum] hier an: [Mailadresse]
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Ihre Gemeinde erfüllt die Teilnahmevoraussetzungen und möchte mitmachen?
Dann bewerben Sie sich jetzt:
* Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden
Wer ist im Projekt wie beteiligt?
Steuergruppe
Das Pilotprojekt ist ein Kooperationsprojekt zwischen
- den kantonalen Fachstellen der sechs beteiligten Kantone
- dem Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ)
- der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (HSA FHNW)
Fachstellen der sechs beteiligten Kantone
Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Volksschule
Kanton Basel-Landschaft, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) und Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit Baselland & Region (OKJA-BL)
Die kantonalen Fachstellen gewährleisten auch regionale Verankerung und Kommunikation, unterstützen bei Informationsveranstaltungen und nehmen an Austauschtreffen teil.
Projektkoordination
Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (HSA FHNW) ist für Organisation, Kommunikation, Qualitätssicherung, Evaluation und die übergreifende Koordination aller Partner:innen zuständig.
Kooperations- und Umsetzungspartner:innen
Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit weiteren Hochschulen für Soziale Arbeit aus anderen Regionen umgesetzt. Die Hochschulen der Sozialen Arbeit setzen die Kernmassnahmen mit den Gemeinden der jeweiligen Kantone entsprechend folgender Aufteilung um:
- Aargau, Baselland, Solothurn: HSA FHNW
- Thurgau: OST
- Freiburg: HETSL und HETS-FR
- Tessin: SUPSI
Weitere Partner:innen
- UNICEF Schweiz & Liechtenstein
- Schweizerischer Städteverband
- Schweizerischer Gemeindeverband
- Dachverband Schweizer Jugendparlamente
- kantonale Gemeinde- und Fachverbände der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den beteiligten Kantonen.
Wer unterstützt?
Das Projekt wird finanziert mit Unterstützung von (Stand: 28.04.2026):
Mit finanzieller Unterstützung des Bundes im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) und der teilnehmenden Gemeinden.